
Haben Sie und Ihr Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten? Leben Sie in Österreich oder in der Schweiz? Möchten Sie sich nun scheiden lassen? Wir unterstützen Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen.

Sie möchten sich scheiden lassen? Ihre Ehe ist binational und hat Bezug zu Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden oder Dänemark? Ich kläre Ihre juristischen Fragen!

Möchten Sie sich scheiden lassen? Ihre Ehe ist binational und hat einen Bezug zu Polen oder Tschechien? Ich kläre Ihre rechtlichen Fragen im Bereich des internationalen Familienrechts!

Besteht ein Anspruch auf Herausgabe des Kinderpasses? Nach einer Trennung stellen sich häufig rechtliche Fragen zum Umgangsrecht. Entscheidend ist dabei, wer im Besitz des Reisepasses des Kindes ist; hier erfahren Sie mehr.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Elterngrundrecht biologischer Väter nicht ausreichend gewürdigt wird. Hier erfahren Sie mehr über diese wegweisende Entscheidung.

Bei einer Scheidung kann der Wert einer Arztpraxis den Zugewinnausgleich maßgeblich beeinflussen. Substanzwert, Goodwill, Unternehmerlohn und Steuern müssen rechtlich korrekt bewertet werden, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Sorgerecht nach einer Trennung wirft viele Fragen auf. Rechtsanwältin Gisci unterstützt Eltern dabei, Entscheidungswege einzuordnen und rechtssichere, am Kindeswohl orientierte Lösungen zu finden – außergerichtlich wie auch vor dem Familiengericht.

Kindesumgang nach einer Trennung erfordert klare Regelungen und viel Sensibilität. Rechtsanwältin Ergül Gisci unterstützt Eltern dabei, kindgerechte und tragfähige Umgangslösungen zu finden – mit dem Kindeswohl stets im Mittelpunkt, außergerichtlich wie auch vor dem Familiengericht.

Scheidung in Köln und Umgebung: Frau Rechtsanwältin Gisci begleitet Sie strukturiert und vertrauensvoll durch das gesamte Scheidungsverfahren – von den Voraussetzungen über den Versorgungsausgleich bis zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensfragen. Transparente Beratung, klare Abläufe und individuelle Lösungen.

Der Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus nach der Scheidung kann steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Entscheidend: Der Ex-Partner muss die Immobilie selbst bewohnt haben, um steuerfrei zu verkaufen. Das Verbleiben des Kindes oder Ex-Partners reicht nicht aus.