Verlässliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung in Köln – für eine schnelle und faire Lösung

Rechtsanwältin Familienrecht Köln

Fachkompetenz und Empathie für Ihre Scheidung – Ihr Scheidungsanwalt n Köln

Rechtsanwältin im Familienrecht: Scheidung - Professionelle Unterstützung in schwierigen Zeiten

Eine Scheidung ist für viele ein emotionaler und rechtlich komplexer Prozess. Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht biete ich Ihnen fachkundige Beratung und umfassende Unterstützung, um diesen Schritt mit Klarheit und Zuversicht zu gehen. Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen in dieser belastenden Zeit gewahrt bleiben.

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung muss mindestens eine Partei durch einen Anwalt vertreten sein.

Ja, eine persönliche Anhörung beider Ehepartner ist erforderlich. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die eine Anwesenheit unter Umständen entbehrlich machen.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine vertragliche Einigung zwischen Ehegatten über alle wichtigen Punkte im Zusammenhang mit der Scheidung (z. B. Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht, Versorgungsausgleich). Sie schafft Rechtssicherheit, kann langwierige Gerichtsverfahren vermeiden und bedarf bei bestimmten Inhalten der notariellen Beurkundung.

Mit der Online-Scheidung können Sie den Prozess bequem und sicher online abwickeln – selbstverständlich mit rechtlicher Absicherung und persönlicher Betreuung. Sie ist besonders empfehlenswert bei einvernehmlichen Trennungen, bei denen keine weiteren Regelungen notwendig sind – und das zu den gesetzlichen Mindestgebühren.

Das Trennungsjahr dauert mindestens 12 Monate. In bestimmten Fällen kann der Scheidungsantrag bereits 2–3 Monate vor Ablauf des Jahres eingereicht werden.

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn der Antragsteller einen Anwalt beauftragt.

  1. Einvernehmliche Scheidung: Hier sind sich beide Ehepartner in den Scheidungsmodalitäten einig. Sie arbeiten zusammen, um eine Vereinbarung über Themen wie Unterhalt, Sorgerecht für Kinder, Vermögensaufteilung und andere wichtige Aspekte zu treffen. Diese Art der Scheidung ist in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend für alle Beteiligten.

  2. Streitige Scheidung: Im Gegensatz dazu können sich die Ehepartner in einer streitigen Scheidung nicht auf die Scheidungsbedingungen einigen. Dies führt oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen und einem Gerichtsverfahren, bei dem ein Richter die Entscheidungen trifft. Dieser Prozess kann zeitaufwendig, emotional belastend und kostspielig sein, da beide Parteien versuchen, ihre eigenen Interessen zu verteidigen.

In beiden Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu verstehen und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Unterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
Beim Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle als Grundlage.
Beim Ehegattenunterhalt zählt der Lebensstandard während der Ehe.
Nach einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Das bedeutet: Beide Elternteile treffen weiterhin gemeinsam wichtige Entscheidungen – etwa zur Schule oder zur Gesundheit. Nur wenn das Zusammenwirken der Eltern nicht funktioniert oder dem Kind schadet, kann ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen. In Streitfällen kann das Gericht auch nur Teilbereiche, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, regeln.
Ja, seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland rechtsgültig heiraten. Sie genießen dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare. Eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor diesem Datum geschlossen wurden, können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden. Neue Lebenspartnerschaften sind seither nicht mehr möglich.

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