Während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird häufig ein erheblicher Teil des gemeinsamen Einkommens in den Erwerb, Ausbau oder Erhalt einer Immobilie investiert. Ist die Immobilie gemeinschaftlich finanziert oder im gemeinsamen Eigentum, stellen sich im Trennungsfall meist grundlegende Fragen:
- Wer behält die Immobilie?
- Kann ein Ehegatte die Immobilie übernehmen?
- Muss die Immobilie veräußert werden – beispielsweise durch eine Teilungsversteigerung?
- Wie wird mit laufenden Darlehen und Finanzierungen verfahren?
Besonders bei gemeinsamen Krediten und Belastungen sind die Darlehenskonditionen, Ablösungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten rechtlich klar zu regeln. Auch im Fall gemeinsamen Eigentums gilt: Eine Scheidung verändert die Eigentumsverhältnisse allein nicht, sodass eine zwangsweise Auflösung durch eine Teilungsversteigerung möglich ist.