Verlässliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung in Köln – für eine schnelle und faire Lösung

Rechtsanwältin Unterhalt - Ihre Ansprüche nach Trennung oder Scheidung Köln

Dienstleistung im Familienrecht

Unterhalt bei Trennung und Scheidung

Eine Scheidung ist nicht nur emotional sehr belastend, sondern hat meist auch weitreichende finanziellen Folgen. Unterhalt ist im Familienrecht ein zentraler Bereich, wenn sich Paare trennen oder scheiden lassen. Dabei wird zwischen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt unterschieden. 

Es gibt drei wesentliche Arten von Unterhalt:

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt

Kindesunterhalt – wer zahlt und wie wird er berechnet?

Nach einer Trennung müssen beide Elternteile zum Kindesunterhalt beitragen.
Der betreuende Elternteil leistet in der Regel Naturalunterhalt (Betreuung, Versorgung). Der andere Elternteil ist zum Barunterhalt verpflichtet. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich überwiegend nach der Düsseldorfer Tabelle sowie den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Maßgeblich ist das unterhaltsrelevante Einkommen.
Auch volljährige Kinder – insbesondere in Ausbildung oder Studium – können weiterhin unterhaltsberechtigt sein.

Trennungsunterhalt – Unterhalt nach der Trennung

Ab Trennung der Eheleute bis zur rechtskräftigen Scheidung kann ein Ehegatte Trennungsunterhalt beanspruchen. Dessen Ermittlung erfolgt in drei Schritten:

  • Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten
  • Ermittlung der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
  • Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Nachehelicher Unterhalt – Unterhalt nach der Scheidung

Mit der rechtskräftigen Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Der nacheheliche Unterhalt ist keine Fortsetzung des Trennungsunterhalts und muss daher als neuer Unterhaltsanspruch auch neu geltend gemacht werden. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nur, wenn der bedürftige Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen angemessenen Unterhalt sorgen kann. Das Gesetz regelt diesen in verschiedene Unterhaltstatbestände.

  • Kinderbetreuung
  • Krankheit oder Altersgründen
  • geringem Einkommen (Aufstockungsunterhalt)
  • Aus- oder Weiterbildung

Die Höhe orientiert sich am unterhaltsrelevanten Einkommen, dem Bedarf und dem früheren ehelichen Lebensstandard.

Unterhalt anpassen oder durchsetzen

Unterhalt kann außergerichtlich geregelt oder – wenn keine Einigung besteht – gerichtlich geltend gemacht werden. Bei veränderten Umständen kann eine Anpassung erforderlich sein.

Die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt sind für Laien oft nicht leicht zu verstehen. Deshalb ist es ratsam, sich über Unterhaltsansprüche und andere finanziellen Folgen der Scheidung zu informieren und beraten zu lassen.

Jetzt Anfrage stellen

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Ja. Minderjährige Kinder – und unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder – haben einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Betreuungs- und Lebenssituation ab.
Die Höhe richtet sich überwiegend nach der Düsseldorfer Tabelle und dem unterhaltsrelevanten Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Besondere Bedarfe können im Einzelfall berücksichtigt werden.
Nach einer Trennung hat der finanziell schlechter gestellte Ehegatte grundsätzlich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser gliedert sich auf in den so genannten Trennungsunterhalt, der von der Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung geschuldet ist, und dem nachehelichen Unterhalt.
Trennungsunterhalt kann von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt werden. Aber auch nach der Scheidung besteht in aller Regel noch ein Unterhaltsanspruch. Für die Frage, wie lange dem geschiedenen Ehegatten noch ein Unterhalt zusteht, kommt es auf viele Faktoren an.
Nach der Scheidung gilt grundsätzlich Eigenverantwortung. Ein Anspruch kann bestehen, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann, etwa wegen Kinderbetreuung, Krankheit, eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder zur Sicherung einer angemessenen Ausbildung.
Es gilt der Grundsatz, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen hat. 
Die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes muss immer individuell berechnet werden. Das Maß des Unterhaltes bestimmt sich nach den sogenannten ehelichen Lebensverhältnissen.
Ja. Trennungsunterhalt dient der Sicherung des bisherigen Lebensstandards bis zur Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt erst nach der Scheidung ein und ist an engere Voraussetzungen geknüpft.
Ja. Unterhalt kann angepasst werden, wenn sich Einkommen, Betreuungssituation oder persönliche Umstände wesentlich verändern. Ob eine Anpassung möglich ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Es kommt darauf an. Erst wenn der Ex-Ehegatte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, kann der Unterhaltsanspruch entfallen. In der Regel muss die neue Beziehung mindestens 2-3 Jahre bestehen, bevor dies der Fall ist.

Rechtsgebiet

scheidung11-Mobile

Rechtsanwälte

Rechtsanwältin-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Ergül Gisci.

Adresse

Am Justizzentrum 3
50939 Köln

Erreichbarkeit

Wir beantworten Anfragen per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail – soweit möglich – innerhalb von 48 Stunden. Da laufende Mandate Vorrang haben, kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung erhalten, sind unsere Kapazitäten derzeit ausgeschöpft.

Kontakt