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Rechtsanwalt Kindesumgang nach Trennung - Orientierung und kindgerechte Lösungen Köln

Dienstleistung im Familienrecht

Kindesumgang nach Trennung – Orientierung und kindgerechte Lösungen

Eine Trennung stellt Eltern vor die Aufgabe, den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen neu zu gestalten. Für Kinder ist es wichtig, weiterhin verlässliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu haben. Das Umgangsrecht dient dazu, diesen Kontakt zu sichern – unabhängig davon, ob Eltern verheiratet waren oder nicht. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl: Umgang soll für das Kind förderlich, stabil und altersgerecht sein.

Grundsätze des Umgangsrechts

  • Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
  • Eltern sind verpflichtet, den Umgang zu ermöglichen und zu unterstützen.
  • Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht.

Viele Familien finden – mit Zeit, Ruhe oder fachlicher Unterstützung – einvernehmliche Lösungen. Wo dies gelingt, ist dies für Kinder meist entlastend und stabilisierend.

Wie kann der Umgang geregelt werden?

Welche Umgangsregelung sinnvoll ist, hängt vom Alter des Kindes, der Bindung zu beiden Eltern sowie den individuellen Lebensumständen ab. Gelingt eine einvernehmliche Klärung nicht oder bestehen wiederkehrende Konflikte, kann eine gerichtliche Regelung erforderlich sein. Das Familiengericht orientiert sich dabei am Kindeswohl. In Ausnahmefällen kann der Umgang vorübergehend eingeschränkt oder ausgesetzt werden – etwa bei gewichtigen Gründen, die das Kindeswohl beeinträchtigen können (z. B. Gewalt, Missbrauch oder schwere Sucht- oder psychische Erkrankungen).

Familien und Lebenswege sind unterschiedlich – eine „Standardlösung“ gibt es nicht.

Eine fachliche Erstorientierung kann dabei unterstützen, mögliche Wege einer kindgerechten Umgangsregelung einzuordnen und passende Optionen zu erkennen.

Fachliche Beratung mit Blick auf das Kind

Als Fachanwältin für Familienrecht und erfahrene Verfahrensbeiständin verfügt Rechtsanwältin Ergül Gisci über besondere Praxiserfahrung und Sensibilität im Umgang mit Trennungssituationen und Fragen des Kindesumgangs. Sie berät klar, ehrlich und lösungsorientiert – auf Grundlage langjähriger familienrechtlicher Erfahrung, damit Eltern sicher einschätzen können, welche Schritte in ihrer persönlichen Lage sinnvoll und möglich sind.

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Häufige Fragen und Antworten

Ja. Kinder haben ein eigenes Recht auf Umgang. Beide Eltern sind verpflichtet, diesen zu ermöglichen und zu fördern.
Nein, eine formelle Regelung ist nicht zwingend. Viele Eltern finden einvernehmliche Lösungen. Eine schriftliche Abklärung kann jedoch helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Sorgerecht betrifft Entscheidungen des Alltags und der Lebensführung. Umgangsrecht betrifft die persönliche Zeit des Kindes mit jedem Elternteil. Auch ohne Sorgerecht besteht ein Umgangsrecht.
Das hängt vom Alter, der bisherigen Bindung und der Alltagssituation ab. Ziel sind regelmäßige, verlässliche Kontakte, die dem Kind guttun.
Der Kindeswille wird berücksichtigt – stärker mit zunehmendem Alter. Entscheidend ist, ob der Wille frei geäußert ist und dem Kindeswohl entspricht. Eine Beratung kann helfen, Hintergründe einzuordnen.
Zunächst sollte versucht werden, die Situation außergerichtlich zu klären. Wenn keine Lösung gelingt, kann der Umgang gerichtlich geregelt werden. Vorrang hat jedoch immer eine einvernehmliche Lösung.
Begleiteter Umgang findet in Anwesenheit einer neutralen Fachperson statt. Er kommt z. B. in Frage, wenn das Vertrauen gestärkt werden soll oder zum Schutz des Kindes.
Ja, wenn es dem Kindeswohl entspricht und bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (z. B. gute Kommunikation, ähnliche Erziehungsvorstellungen, räumliche Nähe, Belastbarkeit des Kindes).

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