Ergül Gisci - Verlässliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung in Köln – für eine schnelle und faire Lösung

Rechtsanwalt Internationale Scheidung Polen und Tschechien

Dienstleistung im Familienrecht

Scheidung einer im Ausland geschlossenen Ehe: Polen/Tschechien

Lebt Ihrerseits als deutsche Staatsangehörige in Polen oder Tschechien? Hat Ihr Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit und lebt in einem dieser Staaten? Oder wohnen Sie mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland? Dann weist Ihre Ehe einen Auslandsbezug auf. Bi-nationale Ehen, also Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten, sind insbesondere in den angrenzenden Regionen wie Polen oder Tschechien weit verbreitet.

Doch im Falle einer Scheidung müssen Sie sich mit zahlreichen familienrechtlichen Fragen mit internationalem Bezug auseinandersetzen:

  • Welches Recht findet Anwendung, wenn Ehepartner unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten sind oder im Ausland geheiratet haben, aber eine Scheidung in Deutschland anstreben?

  • Wie kann die rechtsverbindliche Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland oder einer deutschen Scheidung im Ausland erreicht werden?

  • Bestehen Unterhaltsverpflichtungen über Ländergrenzen hinweg?

  • Welche Rechte und Pflichten gelten im Zusammenhang mit Umgangsrecht und Sorgerecht bei internationalen Aspekten?

Das internationale Familienrecht ist äußerst komplex. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen dringend, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ich stehe Ihnen bei Fragen rund um die internationale Ehescheidung gerne zur Verfügung.

Die internationale Scheidung: Mein Scheidungsantrag

Vor der eigentlichen Ehescheidung muss ich das zuständige Gericht bestimmen. Hier ein Überblick:

Bei gleicher Staatsangehörigkeit oder gemeinsamem gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Staat gilt die Brüssel IIa-Verordnung: Die Scheidung muss beim Gericht dieses EU-Staates eingereicht werden.

Beispiel: Zwei Deutsche in Belgien haben die Wahl zwischen Deutschland oder Belgien für die Scheidung.

Beispiel: Ein Deutscher und ein Franzose in Frankreich: Zuständiges Gericht ist in Frankreich.

  • Keine gleiche Staatsangehörigkeit oder gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt:
  • Die Zuständigkeit wird entweder durch meinen gewöhnlichen Aufenthalt oder den des Antragsgegners bestimmt.
  • Bei gemeinsamen Kindern ist das Gericht des Landes zuständig, in dem wir zuletzt gemeinsam mit den Kindern gelebt haben.
  • Treffen mehrere Kriterien gleichzeitig zu, habe ich als Ehepartner eine Wahlmöglichkeit.

Geltendes Scheidungsrecht bei einer internationalen Ehescheidung

Die Zuständigkeit eines Gerichts bedeutet nicht automatisch, dass das dortige Recht Anwendung findet.

Rechtswahl der Ehegatten

Die Ehegatten haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung eine Rechtswahl zu treffen. Dabei müssen bestimmte Formerfordernisse beachtet werden: In Deutschland ist für die Rechtswahl eine notarielle Beurkundung erforderlich. Im Falle der Wirksamkeit hat diese Rechtswahl Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.

Keine Rechtswahl getroffen

Wurde keine Rechtswahl getroffen, richtet sich die Bestimmung des anwendbaren Rechts in den meisten Fällen nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung.

Ich unterstütze Sie bei der effektiven Rechtswahl und informiere Sie über die erforderlichen Voraussetzungen, die für die Wirksamkeit relevant sind.

Scheidungsanerkennung durch einen Rechtsanwalt

Bei einer Scheidung zwischen deutschen, polnischen und tschechischen Staatsangehörigen ist keine gesonderte Anerkennung in den Mitgliedstaaten notwendig.

Die Scheidung findet in sämtlichen EU-Ländern Anerkennung. Dies gilt ebenfalls für Scheidungen, die im Heimatland durchgeführt wurden.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Anerkennung Ihrer Scheidung? Ich stehe Ihnen gerne bei der Antragsstellung zur Seite!

Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensverteilung

Sorge- und Umgangsrecht

  • Die internationale Zuständigkeit in Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung wird durch das EU-Recht (Brüssel II a VO), internationale Abkommen wie das Haager Kindesschutzübereinkommen (KSÜ) und nationale Gesetze geregelt.
  • Diese Bestimmungen sehen vor, dass Entscheidungen zur elterlichen Verantwortung und zum Kindesschutz in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) automatisch anerkannt werden, ohne dass ein separates Anerkennungsverfahren erforderlich ist.

Unterhalt

  • Ein Unterhaltstitel, der in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, ist in allen Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) vollstreckbar.
  • In den meisten Fällen gilt das Recht des Landes, in dem die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, es liegen besondere Ausnahmesituationen vor.

Vermögen und Güterstand

  • Die Aufteilung meines Vermögens und die Festlegung des Güterstandes richten sich nach dem anwendbaren Scheidungsrecht.
  • Mithilfe eines Rechtsanwalts für internationales Familienrecht kann ich abwägen, welches Scheidungsrecht für die Aufteilung meines Vermögens und die Wahl des Güterstandes am günstigsten ist.
  • Ich ermittele auch, ob mir ein Versorgungsausgleich zusteht.
Benötigen Sie Unterstützung bei Fragen zum Sorgerecht und Unterhalt? Haben Sie Anliegen bezüglich des Versorgungsausgleichs und des Güterstands? Möchten Sie Ihr Vermögen vor Ihrem Ex-Partner schützen? Ich stehe Ihnen gerne zur Seite!
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Meine Tätigkeit bei internationalen Scheidungen mit Bezug zu Polen oder Tschechien!

Ich biete Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung bei Scheidungen mit Bezug nach Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Dänemark.

Ehe und Scheidung

  • Zuverlässige Unterstützung in internationalen Scheidungsverfahren
  • Hilfe bei der Einleitung von Anerkennungsverfahren
  • Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Auslandsbezug
  • Rechtskonforme Anerkennung ausländischer Eheschließungen
  • Beratung zur kostengünstigen Scheidungsdurchführung

Unterhalt

  • Unterstützung bei der Erlangung und Durchsetzung internationaler Unterhaltstitel
  • Anpassung des Unterhalts aufgrund veränderter Lebenshaltungskosten im Ausland

Sorgerecht

  • Klärung von Sorgerechtsfragen und rechtliche Begleitung bei Umzügen ins Ausland
  • Diese aufgeführten Rechtsgebiete sind nicht abschließend. Durch kontinuierliche Weiterbildung halte ich mein Wissen stets aktuell.
Im Vorfeld sollten Sie die Vor- und Nachteile des polnischen, tschechischen oder deutschen Familienrechts in Bezug auf Ihre Scheidung klären. Dabei sind sowohl rechtliche als auch praktische Faktoren wie Kosten und Zeitaufwand zu berücksichtigen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Ein Auslandsbezug ist gegeben, wenn Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, im Ausland geheiratet haben, in verschiedenen Ländern wohnen oder Vermögenswerte in unterschiedlichen Ländern halten. Dies kann ebenfalls zutreffen, wenn die Scheidung nach ausländischem Recht vollzogen wird.
In der EU ist die Brüssel-IIa-Verordnung (Verordnung Nr. 2201/2003) in Kraft. Diese EU-Verordnung legt die Zuständigkeit und die Anerkennung von Scheidungen zwischen Ehepartnern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten fest. Obwohl einheitliche Regelungen vorliegen, können nationale Gesetze in einzelnen Ländern zusätzliche Bestimmungen beinhalten.
Die Klärung, ob deutsche oder polnische Gerichte für Ihre Scheidung zuständig sind und welches nationale Scheidungsrecht zur Anwendung kommt, ist unabhängig vom Ort Ihrer Eheschließung. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Polen, Deutschland oder einem anderen Land geheiratet haben.
Im Falle einer Verbindung zu einem Rom-III-Verordnungsland haben Ehepartner die Möglichkeit, das für ihre Scheidung geltende Recht gemeinsam auszuwählen. Hierfür ist eine schriftliche Zustimmung sowie eine notarielle Beglaubigung in Deutschland notwendig. Dabei ist es entscheidend, die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen.
Fehlt eine Rechtswahl, wird das anwendbare Recht durch den gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthalt der Ehepartner festgelegt. Ist dieser nicht gegeben, kommt das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts eines Partners innerhalb eines Jahres zur Anwendung. Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gilt das Recht des Einreichungslandes.

Der Aufenthaltsort Ihrer Kinder kann durch Vereinbarungen zwischen den Eltern, gerichtliche Entscheidungen unter Berücksichtigung des Kindeswohls oder das Haager Übereinkommen von 1980 über internationale Kindesentführungen geregelt werden. Um die Interessen der Kinder zu wahren, empfehle ich Ihnen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Partner nicht auf gerichtliche Ladungen reagiert oder nicht zur Anhörung erscheint, kann das Gericht die Scheidung in Abwesenheit beschließen. Ich muss nachweisen, dass ich versucht habe, den Partner zu kontaktieren (über Bekannte, Arbeitgeber, Versicherungen und ordnungsgemäße Zustellungen).

Scheidungen innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark) werden in der Regel in Deutschland anerkannt, ebenso wie Scheidungen in Ländern, zu denen beide Ehegatten gehören. Andernfalls ist ein Anerkennungsverfahren beim zuständigen Oberlandesgericht notwendig.

Zusätzlich zur standesamtlichen Eheschließung gestattet das polnische Familienrecht ebenfalls eine gültige kirchliche Trauung vor einem Priester. Für die Scheidung einer derartigen „Konkordatsehe“ sind jedoch die staatlichen Gerichte zuständig, und es findet das staatliche Scheidungsrecht Anwendung (nicht das kanonische Recht).

Ja. Wenn ein Ehepartner in Staat A einen Antrag stellt, hindert dies den anderen Ehepartner daran, ein Gericht in Staat B anzurufen. Ob dies in Deutschland ein deutsches Verfahren ausschließt, hängt von der voraussichtlichen Anerkennung des ausländischen Urteils ab.

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