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Ihre Kanzlei Ergül Gisci.
Adresse
Am Justizzentrum 3
50939 Köln
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Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 19:00 Uhr
Haben Sie als deutsche Staatsangehörige Ihren Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden oder Dänemark? Hat Ihr Ehepartner eine andere Staatsangehörigkeit und lebt in einem dieser Länder? Oder leben Sie mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland? Dann weist Ihre Ehe internationale Bezüge auf. Bi-nationale Ehen, also Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten, sind besonders in den Grenzregionen wie Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden oder Dänemark häufig anzutreffen.
Kommt es jedoch zu einer Ehescheidung, müssen Sie sich mit zahlreichen familienrechtlichen Fragen mit internationalem Bezug auseinandersetzen:
Welches Recht ist anzuwenden, wenn Ehepartner unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten sind oder im Ausland geheiratet haben, aber eine Scheidung in Deutschland anstreben?
Wie kann die rechtsverbindliche Anerkennung einer ausländischen Scheidung in Deutschland oder einer deutschen Scheidung im Ausland erreicht werden?
Bestehen Unterhaltsverpflichtungen über Ländergrenzen hinweg?
Welche Rechte und Pflichten gelten im Zusammenhang mit Umgangsrecht und Sorgerecht bei internationalen Aspekten?
Das internationale Familienrecht ist äußerst komplex. Deshalb empfehle ich Ihnen dringend, meine Dienste als spezialisierter Rechtsanwalt für internationale Ehescheidungen in Anspruch zu nehmen. Ich stehe Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Vor der eigentlichen Scheidung muss das zuständige Gericht festgelegt werden. Hier eine Übersicht:
Bei gleicher Staatsangehörigkeit oder gleichem gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Staat greift die Brüssel IIa-Verordnung: Die Scheidung muss beim Familiengericht dieses EU-Staates eingereicht werden.
Beispiel: Zwei Deutsche in Belgien können zwischen Deutschland oder Belgien zur Ehescheidung wählen.
Beispiel: Ein Deutscher und ein Franzose in Frankreich: Zuständiges Familiengericht ist in Frankreich.
Keine gleiche Staatsangehörigkeit oder gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt:
Bei gemeinsamen Kindern ist das Familiengericht des Landes zuständig, in dem die geschiedenen Eltern zuletzt gemeinsam mit den Kindern gelebt haben.
Treffen mehrere Kriterien gleichzeitig zu, haben die Ehepartner eine Wahlmöglichkeit.
Die Zuständigkeit eines Gerichts bedeutet nicht automatisch, dass auch das dortige Recht zur Anwendung kommt.
Rechtswahl der Ehegatten
Bei einer Scheidung zwischen deutschen und belgischen, niederländischen, französischen oder luxemburgischen Staatsangehörigen ist keine separate Anerkennung in den Mitgliedsstaaten erforderlich. Die Scheidung wird in allen EU-Ländern anerkannt. Dies gilt auch für Scheidungen, die im Heimatland vollzogen wurden.
Sorge- und Umgangsrecht
Unterhalt
Vermögen
Benötigen Sie Unterstützung bei Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten? Möchten Sie Ihr Vermögen vor Ihrem Expartner schützen? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung!
Meine Kanzlei für internationales Familienrecht bietet Ihnen qualifizierte und verlässliche Beratung bei Scheidungen mit Bezug zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark.
Ehe und Scheidung innerhalb und außerhalb der EU
Unterhalt
Versorgungsausgleich
Sorgerecht
Diese aufgeführten Fachgebiete sind nicht abschließend. Durch kontinuierliche Weiterbildung halte ich mein Wissen stets auf dem aktuellen Stand.
Montag – Freitag: 08:00 – 19:00 Uhr
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