Verlässliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung in Köln – für eine schnelle und faire Lösung

Rechtsanwältin Einvernehmliche Scheidung Köln

Dienstleistung im Familienrecht

Einvernehmliche Scheidung – Schnell, unkompliziert & kostengünstig

Sind sich beide Ehegatten einig, dass die Ehe beendet werden soll und zentrale Fragen geklärt sind, kann das Verfahren so schnell wie rechtlich möglich, strukturiert und ohne unnötige Belastungen durchgeführt werden.

Voraussetzung ist Einigkeit über die Scheidung sowie über die wichtigsten Scheidungsfolgen. Klare Absprachen schaffen Ruhe, vermeiden Konflikte und erleichtern den Ablauf.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Für eine einvernehmliche Scheidung sollten folgende Punkte erfüllt sein:

  • Trennungsjahr: Die Ehegatten leben seit mindestens einem Jahr getrennt (auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich)
  • Klärung der wesentlichen Scheidungsfolgen.

Rechtsanwältin Gisci erläutert Ihnen die Voraussetzungen und unterstützt Sie dabei, die Scheidung sorgfältig vorzubereiten, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der üblicherweise aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten berechnet wird. 

Tipp: Bei geringem Einkommen ist die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) möglich. Rechtsanwältin Gisci prüft gerne, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und unterstützt beim Antrag.

Eine Beauftragung ist auf Wunsch auch vollständig online möglich.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres.
Ein Jahr „getrennt von Tisch und Bett“ – auch in derselben Wohnung möglich.

In der Regel zwischen 3 und 10 Monaten – abhängig vom Versorgungsausgleich und der Auslastung des Gerichts.

Ja. Der Scheidungsantrag kann nur durch eine Anwältin oder einen Anwalt gestellt werden.
Ja. Es genügt, wenn einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist und der andere der Scheidung zustimmt. Intern können die Ehegatten die Teilung der Kosten vereinbaren. So können die Gesamtkosten reduziert werden.
Ein Anwalt kann nur eine Partei vertreten. Eine Vertretung oder Beratung beider Ehegatten ist nicht zulässig.
Nein. Die Mandatserteilung und Vorbereitung können digital erfolgen. Der Gerichtstermin ist in der Regel persönlich wahrzunehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, etwa wenn beide Ehepartner ähnliche Rentenanwartschaften erworben haben. Dies sollte jedoch rechtlich geprüft werden.
Eine Scheidung ist auch ohne Zustimmung des Partners möglich. Verweigert ein Ehepartner die Einwilligung, prüft das Familiengericht, ob die Ehe als gescheitert gilt.
Kommt es während des Verfahrens zu Meinungsverschiedenheiten, wird die Scheidung trotzdem fortgeführt werden.

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