Verlässliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung in Köln – für eine schnelle und faire Lösung

Rechtsanwältin Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung Köln

Dienstleistung im Familienrecht

Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung – Klarheit und Sicherheit im Familienrecht

Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist kein Zeichen von Misstrauen,
sondern Ausdruck von Weitsicht, Verantwortung und gegenseitigem Respekt.
Beide Instrumente schaffen klare Verhältnisse, vermeiden spätere Konflikte und geben rechtliche Sicherheit –
für den gemeinsamen Lebensweg ebenso wie für den Fall einer Trennung.

Ehevertrag – Vorsorge in guten Zeiten

Der Aufbau eines gemeinsamen Lebens ist ein bedeutender Schritt und ein mutiger Entschluss.
Auch wenn man ungern an das Ende einer Beziehung denkt, lässt sich gerade in guten Zeiten
mit einem Ehevertrag Klarheit schaffen – und damit Streit, Unsicherheit und Belastung im Ernstfall vermeiden.

Ein Ehevertrag regelt die rechtlichen, finanziellen und persönlichen Rahmenbedingungen einer Ehe
und wird individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt – ob vor oder während der Ehe.

Typische Regelungsbereiche sind:

  • Wahl des Güterstands (z. B. Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft)
  • Unterhaltsvereinbarungen für den Fall einer Trennung oder Scheidung
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich von Renten- und Vorsorgeansprüchen)
  • Vereinbarungen zu gemeinsamen Vermögenswerten oder Unternehmensbeteiligungen

Ein sorgfältig gestalteter Ehevertrag schafft Rechtssicherheit, erhält wirtschaftliche Unabhängigkeit
und stärkt das gegenseitige Vertrauen – denn Klarheit ist die beste Grundlage für eine stabile Partnerschaft.

Scheidungsfolgenvereinbarung – Trennung ohne Rosenkrieg

Besteht bereits eine Trennung oder wurde die Scheidung eingereicht,
kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung helfen, Konflikte zu vermeiden und
klare, verbindliche Regelungen zu treffen – ohne langwierige Gerichtsverfahren.

Sie ermöglicht eine einvernehmliche Lösung aller wesentlichen Fragen rund um die Trennung und Scheidung.

Typische Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung:

  • Aufteilung von Vermögen, Schulden und Immobilien
  • Unterhaltsregelungen (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
  • Sorgerecht und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder
  • Versorgungsausgleich und Altersvorsorge
  • Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats

Eine rechtssichere Scheidungsfolgenvereinbarung schützt vor späteren Konflikten,
erhält den respektvollen Umgang zwischen den Parteien
und ermöglicht einen klaren, friedlichen Abschluss – ohne Rosenkrieg

Fazit

Mit einem individuell gestalteten Ehevertrag oder einer ausgewogenen Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie Konflikte vermeiden, rechtzeitig vorsorgen und Ihre Zukunft planbar gestalten.

Frau Rechtsanwältin Gisci, Fachanwältin für Familienrecht in Köln,
steht Ihnen mit fachlicher Präzision, Einfühlungsvermögen und langjähriger Erfahrung
in allen Fragen rund um Ehe, Trennung und Scheidung zur Seite –
für faire Lösungen, rechtliche Sicherheit und eine klare Perspektive.

FAQ – Ehevertrag & Scheidung ohne Rosenkrieg in Köln

Ein Ehevertrag empfiehlt sich immer dann, wenn Partner ihre finanziellen und rechtlichen Verhältnisse klar regeln möchten – etwa bei unterschiedlichem Vermögen, Selbstständigkeit, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Bezügen. Er schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Konflikte.
Ja. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe abgeschlossen werden. Auch nach einer Trennung können Vereinbarungen getroffen werden – beispielsweise im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Ja, ein ursprünglich wirksam geschlossener Ehevertrag kann nachträglich ganz oder teilweise unwirksam werden. Dies ist möglich, wenn sich die Lebensumstände wesentlich verändert haben und die vereinbarten Regelungen dadurch zu einer unzumutbaren Benachteiligung eines Ehepartners führen.
Sie legt die wichtigsten Scheidungsfolgen verbindlich fest – etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Versorgungsausgleich. So lassen sich langwierige Streitverfahren und ein Rosenkrieg vermeiden.
Ein Ehevertrag dient der Vorsorge in guten Zeiten, eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Folgen einer bereits eingetretenen Trennung oder Scheidung. Beide schaffen rechtliche Klarheit – zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Offene Kommunikation und frühzeitige rechtliche Beratung sind entscheidend. Eine einvernehmliche Regelung – etwa durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung – ermöglicht einen respektvollen Abschluss und erspart ein streitiges Verfahren.

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