Verlässliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung in Köln – für eine schnelle und faire Lösung

Kosten & Gebühren – transparent und fair

Schnell und unkompliziert: Einvernehmliche Scheidung und Online-Verfahren

Was kostet die anwaltliche Vertretung?

Ob gerichtliche Auseinandersetzung oder außergerichtliche Einigung – die Kosten eines Mandats hängen in der Regel vom sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) ab und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Individuelle Gebührenmodelle – angepasst an Ihren Fall

In vielen Fällen bietet sich die Möglichkeit, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Diese kann je nach Art und Umfang des Mandats individuell gestaltet werden:

  • Pauschalvergütung für die gesamte Mandatsbearbeitung
  • Stundensatzvereinbarungen, z. B. bei Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen

So behalten Sie volle Kostentransparenz und Planungssicherheit.

Erstberatung im Familienrecht

Sie benötigen eine Beratung zu einem familienrechtlichen Anliegen und es geht Ihnen um eine erste rechtliche und strategische Einschätzung Ihrer Situation durch eine Fachanwältin für Familienrecht – ohne gleich ein umfassendes Mandant zu erteilen? Dann ist die Erstberatung zum Festpreis, unabhängig vom Gegenstandswert, die richtige Wahl für Sie.

Im Rahmen dieser einmaligen Beratung erhalten Sie eine fundierte Orientierung zu allen wesentlichen Bereichen des Familienrechts, insbesondere zu:

  • den rechtlichen Folgen einer Trennung,
  • dem Ablauf und den Voraussetzungen einer Scheidung,
  • Fragen zum Trennungs- und Kindesunterhalt,
  • dem Zugewinnausgleich und der Vermögensaufteilung,
  • sowie zur Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Der Preis für die Erstberatung ist ein Festpreis und betragen 190,00 € zzgl. 19 % MwSt., somit insgesamt 226,10 €.

Kostenlose Beratung bei einvernehmlicher Scheidung

Sie leben bereits getrennt und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig, dass die Scheidung nun eingereicht werden soll. Abgesehen vom gesetzlich vorgesehenen Versorgungsausgleich bestehen keine weiteren Regelungsbedarfe.

Vor der Einreichung des Scheidungsantrags wünschen Sie eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten sowie eine kurze Klärung zum Ablauf des Verfahrens.
Gerne beantworte ich Ihre wichtigsten Fragen hierzu – kostenlos und unverbindlich – in einem ca. 10- bis 15-minütigen Gespräch.

Kostenlos & ohne versteckten Gebühren. Unverbindlich & ohne weitere Verpflichtung. Wir bearbeiten Ihre Anfrage oft noch am selben Werktag. Bitte beachten Sie, dass Sie seit mindestens 8-9 Monaten getrennt sein müssen, um einen Scheidungsantrag einreichen zu können.

Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe – wenn die finanziellen Mittel fehlen

Wenn Sie aktuell nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu erhalten:

  • Prozesskostenhilfe (PKH) für Zivilverfahren
  • Verfahrenskostenhilfe (VKH) im Familienrecht

Diese Leistungen decken – je nach Bewilligung – ganz oder teilweise die Anwalts- und Gerichtskosten.

Voraussetzung: Ihr Fall hat Aussicht auf Erfolg, und Ihre wirtschaftliche Lage erlaubt keine selbstständige Finanzierung des Verfahrens.

Ich übernehme für Sie gerne die Antragstellung – unkompliziert und diskret.

Gerne stellen wir bei Aussicht auf Erfolg den entsprechenden Antrag bei Gericht für Sie. 

Damit wir prüfen können, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Bescheide nach SGB II o. ä.)
  • Nachweise zu Ihren regelmäßigen Ausgaben (z. B. Miete, Kredite)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Ggf. Mietvertrag, Darlehensverträge, Unterhaltsverpflichtungen

Tipp: Sprechen Sie uns vorab an – wir erläutern die Möglichkeiten unverbindlich.

Ihr Vorteil:

  • Klare, verständliche Informationen zu den Kosten
  • Individuelle Vergütungsmodelle – passend zu Ihrem Anliegen
  • Unterstützung bei der Beantragung staatlicher Hilfe
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Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Adresse

Am Justizzentrum 3
50939 Köln

Erreichbarkeit

Wir beantworten Anfragen per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail – soweit möglich – innerhalb von 48 Stunden. Da laufende Mandate Vorrang haben, kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung erhalten, sind unsere Kapazitäten derzeit ausgeschöpft.

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