Inzwischen werben viele Kanzleien mit der sogenannten „Online-Scheidung“. Dabei ist es wichtig zu wissen: Eine vollständige Scheidung ausschließlich über das Internet ist rechtlich nicht möglich. Nach wie vor ist das persönliche Erscheinen beider Ehegatten vor dem zuständigen Familiengericht erforderlich. Dort erfolgt eine kurze Anhörung zur Zerrüttung der Ehe. Der gesamte Gerichtstermin ist meist nach rund zehn Minuten abgeschlossen.
Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
Sind sich die Ehegatten in allen Scheidungsfolgen einig, kann das Scheidungsverfahren durch nur einen anwaltlich vertretenen Ehepartner durchgeführt werden. Der andere Ehegatte kann auf eine eigene anwaltliche Vertretung verzichten und intern mit dem antragstellenden Ehegatten eine interne Kostenteilung vereinbaren.
Was bedeutet „Online-Scheidung“ konkret?
Die „Online-Scheidung“ bezieht sich auf die Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens bis zum Gerichtstermin. Sie können alle Unterlagen bequem digital übermitteln – sei es per E-Mail, über ein sicheres Online-Formular oder auch klassisch per Fax oder Telefon. Ein persönlicher Termin ist nicht erforderlich, aber selbstverständlich jederzeit ohne Zusatzkosten möglich.
So gehen Sie bei Interesse vor:
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Füllen Sie das beiliegende Formular „Online-Scheidung“ vollständig aus – Ihre Daten sind bei uns sicher!
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Drucken Sie die Vollmacht aus und unterzeichnen Sie diese.
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Senden Sie die unterzeichnete Vollmacht im PDF-Format per E-Mail zu.
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Fügen Sie eine Kopie Ihrer Eheurkunde und, sofern vorhanden, der Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder bei.
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Falls Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben (z. B. bei geringem Einkommen), fügen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag bei. Das Formular finden Sie unter dem Menüpunkt „Kosten“ auf meiner Webseite.
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