Die internationale Scheidung: Der Scheidungsantrag
Bevor die eigentliche Scheidung erfolgen kann, muss zunächst das zuständige Gericht bestimmt werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht:
Verfügen beide Ehepartner über dieselbe Staatsangehörigkeit oder haben sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben EU-Staat, kommt die Brüssel IIa-Verordnung zur Anwendung: Der Scheidungsantrag ist bei dem Familiengericht dieses EU-Staates einzureichen.
- Beispiel: Zwei deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Belgien können wählen, ob sie die Ehescheidung in Deutschland oder in Belgien beantragen.
- Beispiel: Ein deutscher und ein französischer Staatsangehöriger leben in Frankreich: Das zuständige Familiengericht befindet sich in Frankreich.
Liegt weder eine übereinstimmende Staatsangehörigkeit noch ein gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt vor, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort entweder des Antragstellers oder des Antragsgegners. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist das Familiengericht des Staates zuständig, in dem die Eltern vor der Trennung zuletzt zusammen mit den Kindern gelebt haben. Erfüllen mehrere Kriterien die Voraussetzungen, steht den Ehepartnern ein Wahlrecht zu.
Das anwendbare Scheidungsrecht bei internationalen Scheidungen
Die Zuständigkeit eines Gerichts führt nicht zwangsläufig dazu, dass auch dessen Recht angewendet wird.
Rechtswahl der Ehegatten: Die Ehepartner können in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung das anzuwendende Recht wählen. Hierbei sind bestimmte Formvorschriften zu beachten: In Deutschland muss die Rechtswahl notariell beurkundet werden. Ist sie wirksam, hat diese Rechtswahl Vorrang vor der gesetzlichen Regelung.
Keine Rechtswahl getroffen: Wurde keine Rechtswahl vorgenommen, richtet sich das anzuwendende Recht in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.
Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt internationales Familienrecht unterstützt Sie bei der wirksamen Rechtswahl und informiert Sie über die erforderlichen Voraussetzungen für deren Wirksamkeit.
Anerkennung des Scheidungsurteils
Erfolgt eine Scheidung zwischen deutschen und belgischen, niederländischen, französischen oder luxemburgischen Staatsangehörigen, ist keine gesonderte Anerkennung in den Mitgliedstaaten notwendig. Die Scheidung erhält in sämtlichen EU-Ländern Gültigkeit. Diese Regelung gilt ebenso für Scheidungen, die im Heimatland durchgeführt wurden.
Sonderfall Dänemark: Dänemark hat die EuEheVO nicht unterzeichnet.
- Zur Anerkennung reichen Sie Ihre Scheidungsunterlagen sowie den „Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG“ bei der Justizverwaltung des Bundeslandes ein, in welchem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründet haben.
- Ein positiver Bescheid bestätigt das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen und verleiht der Scheidung auch in Deutschland Rechtskraft.
- Haben Sie Ihren Wohnsitz in Dänemark, können Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit eine Scheidung in Dänemark vornehmen lassen.
- Online-Scheidung: Die Beantragung der Ehescheidung kann bequem über die Internetseite der Agentur für Familienrecht (Familieretshuset) online erfolgen.
- Bei der Online-Scheidung unterliegen die Scheidungsverfahren den Vorschriften des dänischen Rechts.
Benötigen Sie Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Scheidung? Ein Rechtsanwalt wie Ergül Gisci unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung.
Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen und Vermögensaufteilung
Sorge- und Umgangsrecht: Die grenzüberschreitende Zuständigkeit bei Fragen der elterlichen Verantwortung ergibt sich aus EU-Recht (Brüssel IIa-VO), internationalen Übereinkommen wie dem Haager Kindesschutzübereinkommen (KSÜ) und nationalen Vorschriften. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass Entscheidungen zur elterlichen Verantwortung und zum Schutz von Kindern in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) ohne eigenständiges Anerkennungsverfahren automatisch wirksam werden.
Unterhalt: Ein in einem EU-Mitgliedstaat ergangener Unterhaltstitel kann in sämtlichen Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark) vollstreckt werden. Grundsätzlich findet das Recht des Staates Anwendung, in dem die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern keine besonderen Ausnahmefälle vorliegen.
Vermögen: Die Vermögensaufteilung erfolgt nach dem maßgeblichen Scheidungsrecht. Ein Rechtsanwalt im internationalen Familienrecht kann Sie dabei unterstützen einzuschätzen, welches Scheidungsrecht für die Aufteilung Ihres Vermögens die günstigsten Ergebnisse bietet.
Benötigen Sie Unterstützung bei Sorgerechts- und Unterhaltsangelegenheiten oder möchten Sie Ihr Vermögen vor Ihrem Ex-Partner schützen? Ein Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Leistungen des Rechtsanwalts bei internationalen Scheidungen mit Bezug zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark
Ein Rechtsanwalt im internationalen Familienrecht bietet Ihnen kompetente und zuverlässige Beratung bei Scheidungsverfahren mit Verbindung zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark.
Ehe und Scheidung innerhalb und außerhalb der EU:
- Zuverlässige Begleitung in internationalen Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht
- Begleitung bei der Einleitung von Anerkennungsverfahren
- Anfertigung von Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Auslandsbezug
- Rechtsverbindliche Anerkennung ausländischer Eheschließungen
- Beratung zur kosteneffizienten Durchführung der Scheidung
Unterhalt:
- Begleitung bei der Erwirkung und Durchsetzung internationaler Unterhaltstitel vor dem Familiengericht
- Anpassung von Unterhaltszahlungen aufgrund veränderter Lebenshaltungskosten im Ausland
Versorgungsausgleich:
- Durchsetzung und Überprüfung der Voraussetzungen eines Versorgungsausgleichs
Sorgerecht:
- Klärung von Sorgerechtsfragen und rechtliche Betreuung bei Umzügen ins Ausland
Diese aufgeführten Fachgebiete sind nicht abschließend. Durch kontinuierliche Fortbildung hält Rechtsanwältin Ergül Gisci ihr Fachwissen stets auf dem neuesten Stand.
Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl des passenden Scheidungsrechts oder können Sie aufgrund eines Umzugs ins Ausland weniger Unterhalt zahlen? Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ergül Gisci für eine persönliche Beratung.